Im Pkw-Verkehr liegt der Fokus wie erwartet auf Elektroautos.
Diese sollen weiter gefördert, die derzeitige „Umweltbonus“-Kaufprämie jedoch angepasst und wie bereits von der aktuellen Regierung festgelegt zur Mitte des Jahrzehnts eingestellt werden.
- Das Ziel der neuen Regierung sind mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030
- Plug-in-Hybride werden künftig nicht mehr als „Elektrofahrzeug“ gezählt
- Es steht zudem der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Fokus
- Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich“, heißt es weiter. Mit „Innovationsprämie“ wird die Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus bezeichnet, die 2020 mit dem Corona-Konjunkturpaket beschlossen wurde
Ab 1. Januar 2023 soll die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride dann degressiv und so reformiert werden, dass die Prämie nur für Kfz ausgegeben wird, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird“.
Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss demnach bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen – bislang war dies erst für 2025 geplant.
Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich“, heißt es weiter. Mit „Innovationsprämie“ wird die Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus bezeichnet, die 2020 mit dem Corona-Konjunkturpaket beschlossen wurde
Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.
Die bestehende Besserstellung von Plug-in-Hybriden bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung soll künftig für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet werden.
Teilzeit-Stromer sollen nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent im rein elektrischen Fahrantrieb bewegt wird. Wird das nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert („1-Prozent-Regelung“ statt 0,5 Prozent). Nach dem Jahr 2025 soll die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge – also für Elektroautos – 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge wird analog zu vollelektrischen Fahrzeugen verfahren.
https://ecomento.de/2021/11/25/elektroautos-im-ampel-koalitionsvertrag/